Bankdaten-Austausch mit USA: SWIFT-Interimsabkommen scheitert an Widerstand des EU-Parlaments

12-FEB-10

Das Übergangsabkommen, das die Übertragung europäischer Bankdaten an die USA über den Finanzdienstleister SWIFT regeln sollte, ist gescheitert. Das Europäische Parlament versagte dem vom EU-Ministerrat bereits abgesegneten Text vor allen wegen datenschutzrechtlicher Bedenken seine Zustimmung. Dieser ist damit ungültig.

Das Parlament hat sich für die Ausarbeitung eines langfristigen Abkommens mit den USA ausgesprochen. Die Europäische Kommission hat am 10.02.2010 bereits angekündigt, in Kürze Leitlinien für die entsprechenden Verhandlungen vorzuschlagen, «die Bedenken des Europäischen Parlaments und des Rats ansprechen» und die «größtmögliche Achtung von Privatsphäre und Datenschutz» gewährleisten.

Nach den Vorstellungen der EU-Abgeordneten muss das Abkommen die Rechte der EU-Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten in vollem Umfang wahren. Zudem sollen die US-Behörden die Daten nur für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verwenden dürfen. Schließlich sollten übermittelte Daten nach Ansicht des Parlaments «den gleichen Rechtsmittelverfahren unterliegen wie innerhalb der Europäischen Union gespeicherte Daten, einschließlich Schadenersatz im Fall einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten».

Trotz des Scheiterns des Interimsabkommens können EU und USA laut EU-Parlament weiterhin Finanzdaten zum Zweck der Terrorismusbekämpfung untereinander austauschen. Der Austausch sei allerdings nur im Rahmen der nationalen Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten möglich.

Europäisches Parlament, PM vom 10.02.2010